Der Treuhandstellenprozess
Kurz erklärt
Datenbereitstellung durch Probanden
Probandinnen und Probanden stellen in medizinischen Einrichtungen ihre medizinischen Daten (MDAT) und identifizierenden Daten (IDAT) bereit – auf Basis einer unterzeichneten Einwilligungserklärung. Intern wird eine einrichtungsinterne Identifikationsnummer (Patienten-ID, PID) zur Verknüpfung vergeben.
Pseudonymisierung durch die Treuhandstelle
Die Projektpartner übermitteln PID und IDAT an die Treuhandstelle. Diese wandelt die PID in ein Pseudonym (PSN) um und übermittelt es zurück an die Projektpartner – die eine Brückenposition zwischen Versorgenden und Forschenden einnehmen.
Weitergabe an Forschungsdatenbank
Die Projektpartner übermitteln MDAT und PSN an eine Forschungsdatenbank – vollständig pseudonymisiert. So können unterschiedliche Studien die medizinischen Daten ohne Personenbezug nutzen.
