Der Treuhandstellenprozess

Kurz erklärt

1

Datenbereitstellung durch Probanden

Probandinnen und Probanden stellen in medizinischen Einrichtungen ihre medizinischen Daten (MDAT) und identifizierenden Daten (IDAT) bereit – auf Basis einer unterzeichneten Einwilligungserklärung. Intern wird eine einrichtungsinterne Identifikationsnummer (Patienten-ID, PID) zur Verknüpfung vergeben.

2

Pseudonymisierung durch die Treuhandstelle

Die Projektpartner übermitteln PID und IDAT an die Treuhandstelle. Diese wandelt die PID in ein Pseudonym (PSN) um und übermittelt es zurück an die Projektpartner – die eine Brückenposition zwischen Versorgenden und Forschenden einnehmen.

3

Weitergabe an Forschungsdatenbank

Die Projektpartner übermitteln MDAT und PSN an eine Forschungsdatenbank – vollständig pseudonymisiert. So können unterschiedliche Studien die medizinischen Daten ohne Personenbezug nutzen.

 

Treuhandstellen Prozess