Betroffenenauskunft gemäß Art. 15 DSGVO
Die Medizinische Datentreuhandstelle Hessen (MDTS Hessen) legt großen Wert auf Transparenz und Datenschutz. Personen, deren Daten im Rahmen von Forschungsprojekten durch die MDTS verarbeitet werden, haben gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu erhalten.
Was bedeutet das Auskunftsrecht?
Das Auskunftsrecht ermöglicht es betroffenen Personen zu erfahren:
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ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden,
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zu welchem Zweck diese Verarbeitung erfolgt,
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an wen die Daten gegebenenfalls weitergegeben wurden,
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wie lange die Daten gespeichert werden,
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sowie Informationen zu ihren weiteren Rechten (z. B. Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung).
Wie stellen Sie einen Antrag auf Auskunft?
Eine Betroffenenauskunft kann zum Beispiel schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:
Medizinische Datentreuhandstelle Hessen (MDTS Hessen)
Nordanlage 21
35390 Gießen
E-Mail:






